HALLESCHE KANTOREI e. V.
Beitragsordnung
nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom
30. März 2015
1. Die Beitragsordnung regelt satzungsgemäß alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder
zur Entrichtung von Beiträgen an den "Hallesche Kantorei e.V.". Sie ist Bestandteil des
Beitrittsgesuches.
2. Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Sie gilt ab 1.Januar 2015.
3. Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt:
Beitragsklasse Mitglied
Beitragshöhe
I
Erwerbstätige(r)
8,00 €
II
Rentner(in), Auszubildende(r)
4,00 €
III
Schüler(in), Student(in), Arbeitslose(r)
2,00 €
IV
Berufstätige Familienmitglieder
4,00 €
4. Änderungen der persönlichen Daten sind umgehend dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
5. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch Überweisung oder im
Lastschriftverfahren (nur vom Girokonto) nach erteilter Einzugsermächtigung auf das unter Pkt.
10 genannte Konto. Der sich aus der monatlichen Beitragshöhe ergebende Jahresbeitrag ist bis
zum Ende des I. Quartals des laufenden Jahres zu entrichten bzw. wird zum genannten Termin
abgebucht.
6. Abweichungen von den Zahlungsfristen können in begründeten Ausnahmefällen vereinbart
werden.
7.
Bei Zahlungsverzug wird je angefangener Monat eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € fällig.
8. Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
9. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gemäß §6 der Satzung des "Hallesche Kantorei e.V."
erlischt die Beitragspflicht gemäß Absatz 2 am Ende des jeweiligen Quartals. Über diesen
Zeitraum hinaus entrichtete Beiträge werden erstattet.
10. Bankverbindung Hallesche Kantorei e.V.:
Saalesparkasse
IBAN DE07800537620382309022
BIC
NOLADE21HAL