HALLESCHE KANTOREI e. V.
Beitragsordnung
nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom
20.März 2023
1. Die Beitragsordnung regelt satzungsgemäß alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den "Hallesche Kantorei e.V.". Sie ist Bestandteil des Beitrittsgesuches.
2. Die Beitragsordnung wird jährlich in der Mitgliederversammlung beschlossen und gilt nunmehr seit 1. Januar 2015 unverändert.
3. Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt:
Beitragsklasse | Mitglied | Beitragshöhe |
I | Erwerbstätige(r) | 8,00 € |
II | Rentner(in), Auszubildende(r) | 4,00 € |
III | Schüler(in), Student(in), Arbeitslose(r) | 2,00 € |
IV | Berufstätige Familienmitglieder | 4,00 € |
4. Änderungen der persönlichen Daten sind umgehend dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
5. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch Überweisung oder im Lastschriftverfahren (nur vom Girokonto) nach erteilter Einzugsermächtigung auf das unter Pkt. 10 genannte Konto. Der sich aus der monatlichen Beitragshöhe ergebende Jahresbeitrag ist bis zum Ende des I. Quartals des laufenden Jahres zu entrichten bzw. wird zum genannten Termin abgebucht.
6. Abweichungen von den Zahlungsfristen bzw. der Beitragshöhe können in begründeten Ausnahmefällen vereinbart werden. Schriftliche Anträge sind dem Vorstand einzureichen.
7. Bei Zahlungsverzug wird je angefangener Monat eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € fällig. Bei unbegründeter Zurückweisung des Bankeinzugs übernimmt das Mitglied die anfallenden Bearbeitungskosten des Bankinstituts.
8. Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
9. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gemäß §6 der Satzung des "Hallesche Kantorei e.V." erlischt die Beitragspflicht gemäß Absatz 2 am Ende des jeweiligen Quartals. Über diesen Zeitraum hinaus entrichtete Beiträge werden auf Antrag erstattet.
10.Bankverbindung Hallesche Kantorei e.V.:
Saalesparkasse IBAN DE07800537620382309022
BIC NOLADE21HAL