Hygienekonzept des Hallesche Kantorei e.V.

 

Für die Probenarbeit ab Oktober 2021 gelten die jeweils aktuell festgelegten infektionsschutzrechtlichen Vorschriften inklusive der Regeln zur Kontaktnachverfolgung. D.h. je nach Infektionslage gelten 2G, 3G oder 2G+ Regeln, vorgeschriebene Tests bzw. besondere Anordnungen, z.B. bei Vorliegen einer Auf­frischungsimpfung oder bezüglich von Ausnahmeregelungen (SchAusnahmV). Auf unseren Webseiten werden die für Proben bzw. Konzerte gerade gültigen und allgemeinen Vorschriften angezeigt.

 

Außerdem gelten alle auf unserer Webseite verlinkten Anordnungen in der jeweiligen aktualisierten Version, das sind speziell die Regelergänzungen des Bistums Magdeburg, die SARS-Cov-2 Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt und die zugehörigen aktuellen Eindämmungsverordnungen vom Land und von der Stadt Halle (Saale).

 

Hieraus ergeben sich für die Probenteilnahme unter Infektionsbedingungen insbesondere:

1.) Die Probenteilnahme wird in Anwesenheitslisten durch Unterschrift dokumentiert. Bei Unterschriftsleis­tung und Betreten des Probenraumes ist Maskenpflicht, Warteschlangen sind zu vermeiden.

2.) Mit der Unterschrift wird erklärt, daß 3G, 2G+ oder andere notwendige Nachweise erbracht werden können, zu Geimpften, Genesenen oder aktuell Getesteten zu gehören, bzw. die Auffrischungsimpfung er­halten zu haben oder wegen Gründen, die in der Landesverordnung gelistet sind, von der Testpflicht ausgen­ommen zu sein. In letzterem Fall ist auch während der Probe Maskenpflicht.

3.) Mit der Unterschrift wird außerdem erklärt, daß bei notwendig werdender Covid-Nachverfolgung alle erforderlichen Daten weiter gegeben werden können, wie sie in der HK-Buchhaltung erfaßt sind oder von Gastchoristen in den Listen nachgetragen werden (vollständige Adresse, Email, Tel.-Nr.).

4.) Abstandsregeln (2m bei Gesang), Vermeidung größerer Personengruppen , Nutzung aller Desinfek­tionsmöglichkeiten, Teilnahmebeschränkungen (max. 1Person/10qm, max. insgesamt 500 Personen bzw. 1000 im Freien) etc. werden strengstens befolgt und überprüft, bei Auftritten und anderen Veranstaltungen werden die jeweiligen Regeln für den Chor konkretisiert.

 

Bei der Durchführung von Konzerten gelten darüber hinaus zusätzlich:

1.) Erfordert es die Infektionslage, werden Karten nur elektronisch bzw. an der Abendkasse angeboten. Bei einer Weitergabe elektronisch erworbener Karten an Dritte ist der Kartenkäufer verpflichtet, im Bedarfsfall zur Nachverfolgung von Infektionen die Kontaktdaten der Besucher zur Verfügung zu stellen.

2.) Um Kontaktpersonen bei einer nachträglich identifizierten Infektion zu ermöglichen, werden von allen Besuchern Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse (gemäß DSGVO) für die Dauer von vier Wochen gespeichert.

3.) Soweit allgemein ein Mindestabstand vorgeschrieben ist, regelt dieser die maximale Belegungszahl, sie darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Die Belegung zusammenhängender Plätze ohne Einhaltung des Mindestabstands ist auf den Personenkreis beschränkt, der gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit ist. Für die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen in gleiche Richtung blickenden Besucherinnen und Besuchern, ist der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Sitzflächen der jeweils eingenommenen Sitzplätze maßgeblich.

4.) Besucherinnen und Besucher werden informiert über die jeweils gültigen Bestimmungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. FFP2-Maske sowie über die Verpflichtung zur Einhaltung des jeweils gültigen Mindestabstands.

5.) Die Hallesche Kantorei stellt keine Parkplätze zur Verfügung und bietet keine gastronomische oder touristische Betreuung an. Die mit Besuchern und Besucherinnen in Kontakt kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Schutzmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich ihrer Umsetzung sowie ihre  Weisungsbefugnis während der Veranstaltungen eingewiesen.